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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02.OVG   

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https://dejure.org/2003,16233
OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02.OVG (https://dejure.org/2003,16233)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.04.2003 - 6 A 10778/02.OVG (https://dejure.org/2003,16233)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. April 2003 - 6 A 10778/02.OVG (https://dejure.org/2003,16233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Vorausleistungen bei Erschließungsmaßnahmen; Vorfinanzierungsinteresse zur Deckung des Erschließungsaufwandes; Umdeutung eines Vorausleistungsbescheides in einen endgültigen Erschließungsbeitragsbescheid; Beitragsverhältnis; Aufhebung eines fehlerhaften ...

  • Judicialis

    AO § 128; ; AO § ... 128 Abs. 1; ; AO § 128 Abs. 2 AO; ; AO § 164; ; AO § 164 Abs. 3; ; AO § 165; ; AO § 165 Abs. 2; ; KAG § 3; ; KAG § 3 Abs. 1; ; KAG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 133; ; BauGB § 133 Abs. 3; ; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 373
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 51.97

    Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02
    Dies beruht darauf, dass die Beklagte ausweislich der Schreiben vom 16. Mai 2001 keine neuen Verwaltungsakte erlassen hat, sondern nach dem zum Ausdruck gekommenen erklärten Willen, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1998 - 9 C 51.97 -, NVwZ-RR 1999, 277 m.w.N.), den als fehlerhaft angesehenen Vorausleistungsbescheid durch Umdeutung in einen fehlerfreien Verwaltungsakt aufrecht erhalten wollte.
  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Billigkeitserlaß.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02
    Danach stellt die Vorausleistung ebenfalls eine Beitragsleistung dar, die zum Unterschied zur endgültigen Beitragserhebung lediglich zeitlich vorgezogen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 - KStZ 1999, 116).
  • VGH Bayern, 04.10.1991 - 23 B 88.2143
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02
    Dies wurde vom Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Oktober 1991 - 23 B 88.2134 - (NVwZ-RR 1992, 507) deshalb verneint, weil die Vorausleistungserhebung das Ziel habe, Zinsen für sonst erforderliches Fremdkapital zu ersparen, während die Erhebung von Beiträgen der Deckung des entstandenen und noch zu erwartenden Aufwandes diene.
  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Soweit etwa das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 1. April 2003 - 6 A 10778/02 -, juris Rn. 24; dem folgend auch VG Hannover, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 A 6365/12 -, juris Rn. 49) der Auffassung ist, die Umdeutung eines Vorausleistungsbescheides in einen endgültigen Beitragsbescheid verstoße gegen § 128 Abs. 2 AO, da die Rechtsfolgen eines endgültigen Beitragsbescheides insoweit ungünstiger für den Betroffenen seien als jene eines Vorausleistungsbescheides, da die lediglich vorläufige Festsetzung einer Beitragsforderung für den Abgabenpflichtigen eine mindere Belastung gegenüber der sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach nicht mehr abänderbaren Zahlungspflicht, die durch einen endgültigen Bescheid begründet werde, darstelle, vermag die Kammer dem jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zu folgen.

    Dass erst der endgültige Beitragsbescheid eine abschließende Klärung des Abgabenverhältnisses herbeiführt, mag auch für den Adressaten nicht selten Anlass sein, trotz rechtlicher Bedenken den Vorausleistungsbescheid bestandskräftig werden zu lassen und zunächst die endgültige Veranlagung abzuwarten (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. April 2003, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Ein solches besteht nach der Rechtsprechung des Senats zwar im Einzelfall dann nicht, wenn die Erschließungsmaßnahme entsprechend der Satzung abgeschlossen, der Aufwand im Zeitpunkt des Erlasses des Vorausleistungsbescheids berechenbar war und es lediglich an der Widmung der in Rede stehenden Straßen fehlte (OVG RP, Urteil vom 1. April 2003 - 6 A 10778/02.OVG -, juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 13.03.2013 - W 2 K 11.1030

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Untere Hauptstraße Thüngersheim; Keine

    Eine Aufrechterhaltung des Vorauszahlungsbescheides als endgültiger Beitragsbescheid oder eine entsprechende Umdeutung nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG i.V.m. § 128 Abgabenordnung (AO) kommt nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs nicht in Betracht (BayVGH, U. v. 4.10.1991 - 23 B 88.2143 - BayVBl 1992, 401/402; BayVGH, U.v. 10.2.1993 - 23 B 90.503 - NVwZ-RR 1994, 113/113; BayVGH, B.v. 13.12.2007 - 23 B 07.2700 - juris Rn. 8; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 1.4.2003 - 6 A 10778/02 - NVwZ-RR 2004, 373/373).

    Zudem würde eine Umdeutung einen Verstoß gegen § 128 Abs. 2 AO darstellen, da die Rechtsfolgen eines endgültigen Beitragsbescheides für den Betroffenen ungünstiger sind als die eines Vorauszahlungsbescheides, durch den die Beitragsforderung lediglich vorläufig festgesetzt wird (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 1.4.2003 - 6 A 10778/02 - NVwZ-RR 2004, 373/373).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18

    Aufhebung eines Beitragsvorausleistungsbescheid; Gemeindeanteil für eine

    Denn ihr Bescheid vom 6. Mai 2014, mit dem sie gemäß § 10 Abs. 8 i. V. m. § 7 Abs. 5 KAG nach ihrem Ermessen (hierzu OVG RP, Urteil vom 1. April 2003 - 6 A 10778/02.OVG -, KStZ 2003, 199) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Vorausleistungen zu erheben, ist rechtmäßig.
  • OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der

    Über den Wortlaut der Bestimmung hinausgehend es auch als unstatthaft anzusehen, Vorausleistungen zu erheben, wenn die endgültige Beitragspflicht allein wegen des Unterlassens der Widmung noch nicht entstanden ist so OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.2003 - 6 A 10778/02 - KStZ 2003, 199; die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang weiterhin ins Feld geführten Entscheidungen - BVerwG, Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 -, KStZ 1999, 116, und VGH München, Urteil vom 4.10.1991 - 23 B 88.2143 -, BayVBl. 1992, 401 - sind zu dem angeführten Problem unergiebig, überzeugt nicht.
  • VG Schleswig, 07.01.2014 - 9 B 39/13

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung); Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Stellt somit der endgültige Beitragsbescheid wegen der abschließenden Regelung der Zahlungspflicht und der persönlichen Beitragspflicht eine stärkere Belastung des Beitragspflichtigen dar als ein Vorausleistungsbescheid, scheidet dessen Umdeutung in einen endgültigen Bescheid aus (OVG Koblenz, Urteil vom 01.04.2003 - 6 A 10778/02 - juris, auch VGH München a.a.O.; anders Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 21 Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 06.01.2014 - 9 B 38/13

    Ausbaubeiträge; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Stellt somit der endgültige Beitragsbescheid wegen der abschließenden Regelung der Zahlungspflicht und der persönlichen Beitragspflicht eine stärkere Belastung des Beitragspflichtigen dar als der Vorausleistungsbescheid, scheidet dessen Umdeutung in einen endgültigen Bescheid aus (OVG Koblenz, Urteil vom 01.04.2003 - 6 A 10778/02 - juris, auch VGH München a.a.O.; anders Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 21 Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 06.01.2014 - 9 B 40/13

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung); Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Stellt somit der endgültige Beitragsbescheid wegen der abschließenden Regelung der Zahlungspflicht und der persönlichen Beitragspflicht eine stärkere Belastung des Beitragspflichtigen dar als ein Vorausleistungsbescheid, scheidet dessen Umdeutung in einen endgültigen Bescheid aus (OVG Koblenz, Urteil vom 01.04.2003 - 6 A 10778/02 - juris, auch VGH München a.a.O.; anders Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 21 Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6365/12

    Abwasserbeitrag; Baugenehmigung; Beitragspflicht; Erschließung; Vorausleistung

    Außerdem wären die Rechtsfolgen eines endgültigen Beitragsbescheides für den Betroffenen ungünstiger als die eines Vorausleistungsbescheides (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 01.04.2003 - 6 A 10778/02 -, juris Rn. 24).
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